Durch §18 des Reichdeputationshauptschlusses vom 25.2.1803 wurden die Fürsten Hohenlohe Bartenstein, Hohenlohe-Waldenburg, Hohenlohe-Ingelfingen und Hohenlohe-Neuenstein entschädigt. 1806 fiel die zun fränkischen Ritterkreis zählende hohenlohischen Gebiete, die etwa 32 Quadratmeilen mit rund 100 000 Einwohnern in 17 Städten, 7 Marktflecken und etwa 250 Dörfer und Weilern umfassten, überwiegend an Württemberg, im übrigen an Bayern (Kirchberg [1810 an Württemberg], Schillingsfürst). Quelle: W (Köbler) S. 288